Anrechnung von Hebammen als Pflegekräfte auf die Quoten der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie plant die Bundesregierung auf Berichte von Hebammen, die mir zur Kenntnis gekommen sind, zu reagieren, dass es aufgrund der in § 6 Absatz 2a der neuen PflegepersonaluntergrenzenVerordnung (PpUGV) geregelten Quoten derzeit dazu kommt, dass dort, wo Hebammen fast vollständig die pflegerische Arbeit in der Geburtshilfe übernommen haben, Hebammen nun teilweise durch Pflegekräfte substituiert werden, und wie steht die Bundesregierung zu der daraus abgeleiteten Forderung, Hebammen vollständig als Pflegekräfte auf die PpUGV-Quoten anzurechnen?