Anrechnung von Existenzgründungskrediten einer Landesbank bei Hartz-IV-Beziehern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist nach geltender Rechtslage bei Hartz-IV-Beziehern, die sich aus dem Leistungsbezug selbständig machen wollen, ein von der Landesbank zur Existenzgründung zur Verfügung gestellter Kredit und mit dem zweckbestimmt Betriebsmittel und Sachkosten der Selbständigkeit finanziert werden sollen als Einkommen anzurechnen, so dass der Leistungsbezug deutlich verringert oder gar komplett gestrichen<br /> wird, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Sachverhalt, angesichts dessen, dass die Politik alles erdenkliche tun sollte, Menschen den Weg aus dem Leistungsbezug zu erleichtern und nicht zu erschweren?