Anrechnung verschiedener privater und öffentlicher Förderungen der Ausbildung auf SGB II-Leistungsansprüche einer Bedarfsgemeinschaft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie werden private und/oder öffentliche Förderungen der verschiedenen Formen der Ausbildung – insbesondere für ein Aufstiegsstipendium zur Förderung beruflich Begabter während eines Hochschulstudiums – auf Leistungsansprüche nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) einer ggf. bestehenden Bedarfsgemeinschaft angerechnet, und wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass mit Mitteln der Bildungsförderung das Existenzminimum von Bedarfsgemeinschaftsmitgliedern finanziert wird und nicht – wie eigentlich beabsichtigt – die Bildung der geförderten Person?