Anrechnung eines Betrages für den eigenen Lebensunterhalt in den Soforthilfen für Soloselbständige
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Gründe sprechen aus Sicht des Bundesministers für Wirtschaft und Energie für und wider die Anrechnung eines Betrages für den eigenen Lebensunterhalt in den Soforthilfen für Soloselbstständige, wie es z. B. Baden-Württemberg mit der Anrechnung des Pfändungsfreibetrages von 1180 Euro für den eigenen Lebensunterhalt möglich gemacht hat, und von welchen Einsparungen für den Bundeshaushalt geht die Bundesregierung durch die Nichtanrechnung eines Betrages für den eigenen Lebensunterhalt bei den Soforthilfen für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen aus?