Anrechnung des Kindergeldes als Einkommen bei ALG II-Bezug und Umsetzungspraxis in den einzelnen Bundesländern
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Warum wird das Kindergeld im Fall des Bezuges von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II (Arbeitslosengeld II) als Einkommen angerechnet, und gibt es bei der Umsetzung eine unterschiedliche Praxis in den einzelnen Bundesländern?</span>