Anrechnung des Kinderbonus auf stationäre Pflegeleistungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Jugendämter im Rahmen der so genannten Kostenheranziehung den Kinderbonus auf Leistungen einer stationären Unterbringung oder Unterbringung in Pflegeheimen anrechnen und Kinder und Jugendliche somit nicht in vollem Umfang vom Kinderbonus profitieren?