Anrechnung des Familiengeldes auf Sozialleistungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie steht die Bundesregierung zu der aktuell in Bayern stattfindenden Ungleichbehandlung von Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfängern, bei der das von der dortigen Staatsregierung eingeführte Familiengeld in den 83 der 93 bayerischen Jobcenter, in denen die Bundesagentur für Arbeit für die Ausschüttung von Sozialleistungen zuständig ist, an Sozialleistungen angerechnet wird, während in den zehn Jobcentern, die von den Kommunen direkt betrieben werden, das Familiengeld zusätzlich zu den Sozialleistungen ausgeschüttet und nicht angerechnet wird (Artikel „Teure Geschenke im Märchenland“, 11. Oktober 2018; SPIEGEL ONLINE, www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/markus-soeder-schaufensterpolitik-zur-bayern-wahl-a-1232500.html), und welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um etwas an dieser Ungleichbehandlung von Menschen aus verschiedenen Kommunen zu ändern?