Anrechnung der von der Bundesstiftung Mutter und Kind an bedürftige Mütter bzw. werdende Mütter ausgezahlten Mittel auf Leistungen nach dem SGB II bzw. Pfändung bei Verschuldung der Mütter
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, dass die an bedürftige Mütter bzw. werdende Mütter von der Bundesstiftung Mutter und Kind ausgezahlten Mittel auf Leistungen nach dem SGB II angerechnet und bei verschuldeten (werdenden) Müttern gepfändet werden, und wenn ja, welche Maßnahmen ergreift sie dagegen?