Anrechnung der Schattenwirtschaft auf das Bruttoinlandsprodukt gemäß EU-Vorgaben
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Position nimmt die Bundesregierung zu den neuen Vorgaben der Europäischen Union ein, welche vorschreiben, dass ab dem 1. September 2014 die Bereiche der Schattenwirtschaft (beispielsweise der Handel mit ille-galisierten Drogen und Tabakschmuggel) zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) hinzugerechnet werden sollen?