Anrechnung der Mütterrente bei vor 1992 geborenen Kindern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Personen würden nach Kenntnis der Bundesregierung von einer Regelung, nach der Mütter künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen, insofern sie drei oder mehr Kinder vor 1992 geboren haben (sog. Mütterente II, siehe "Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD", 12. Januar 2017, Seite 13), profitieren, und mit welchen zusätzlichen Ausgaben müsste die gesetzliche Rentenversicherung nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der Einführung der Mütterrente II in den kommenden fünf Jahren jeweils rechnen?