Anrechnung der Leistungen von Sprach- und Integrationskursen auf das soziokulturelle Existenzminimum
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit unterstützt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Tatsache, dass in dem soziokulturellen Existenzminimum für Asylbewerber keine Leistungen für Sprach- und Integrationskursen enthalten sind, also auch nicht verrechnet werden können, und vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 (1 BvL 10/10) zum Asylbewerberleistungsgesetz die Forderung in dem Papier von CDU und CSU zur Asylpolitik vom 1. November 2015 "Bei der Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz soll die Erbringung von Sprach- und Integrationskursen künftig auf das sogenannte soziokulturelle Existenzminimum angerechnet werden" (siehe z. B. http://business-panorama.de/news.php?newsid=314598)?