Anrechnung der durch Windkraftanlagen erzeugten Windenergieleistung in Kommunen auf die Kreisumlage
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Werden die Zahlungen an Standortkommunen von Windkraftanlagen für erzeugte Windenergieleistung nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Kreisumlage angerechnet, oder stehen diese Einnahmen in voller Höhe den Kommunen zusätzlich zur Verfügung (bitte Ausführungen gegebenenfalls nach Ländern differenzieren)?