Anrechnung der Angehörigenpflege auf die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Weshalb hat die Bundesregierung bislang eine Initiative unterlassen, wonach analog zur Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in § 5 Absatz 2 Satz 3 SGB V auch die Pflege Angehöriger auf die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner im Rahmen der 9/10-Regelung angerechnet wird, und wie viele Personen würde dies in etwa betreffen?