Anrechenbarkeit der Zusatzbeiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung bei der Einkommensteuer und erwartete Steuermindereinnahmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Werden Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenkasse in Zukunft in Höhe der tatsächlichen Zusatzbeiträge oder in Höhe des durchschnittlichen vom Bundesversicherungsamt berechneten Zusatzbeitrages bei der Einkommensteuer anrechenbar, und in welcher Höhe werden durch die Abschreibbarkeit der Zusatzbeiträge Steuermindereinnahmen jeweils für Bund, Länder und Kommunen entstehen, wenn die abschreibbaren Zusatzbeiträge 10 Euro, 50 Euro oder 100 Euro betragen?