Anpassungsvertrag ERP-Förderrücklage Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages gemäß § 6 Absatz 3 des ERP-Verwaltungsgesetzes
Zustimmung zum von der Bundesregierung am 11. Januar 2017 beschlossenen Entwurf eines Vertrages über die Anpassung der Regelungen zur ERP-Förderrücklage in Bezug auf deren Verfügbarkeit zum Ausgleich etwaiger Verluste der KfW und die Vergütung, Eckpunkte der substantiellen Intensivierung des KfW-Engagements im Bereich Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Zustimmung; Annahme einer Entschließung: Ausbau und Erweiterung der Instrumente der KfW-Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung, gemeinsame Entwicklung eines kohärenten Gesamtkonzepts und Übermittlung an den Bundestag, Erarbeitung einer für den Mittelstand geeigneten institutionellen, personellen, beihilferechtlichen und aufsichtsrechtlichen Struktur, Wahrung des Substanzerhaltungsgebots des ERP-Sondervermögens, Einbindung als Risikoträger und Nutzung übriger Erträge für den Ausbau der Beteiligungsfinanzierung der KfW, Erhalt angemessener Rückstellungen für bereits eingegangene Förderlasten, Berücksichtigung bei der jährlichen Berichterstattung über die ERP-Förderung und bei zukünftigen Entwürfen des ERP-Wirtschaftsplangesetzes