Anpassungsverfahren gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes
Beschlussfassung über die Übernahme der Regelungen zur Festsetzung der Abgeordnetenentschädigung für den 19. Deutschen Bundestag: Besoldungsgruppe R6 mit Richterzulage unter Verzicht auf Familienzuschlag als Ausgangsgröße mit jährliche Anpassung zum 1. Juli gem. Nominallohnindex