Anpassungsbedarf der deutschen Leiharbeitsgesetzgebung an die entsprechende EU-Richtlinie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die deutsche Leiharbeitsgesetzgebung der im November 2008 beschlossenen EU-Richtlinie entgegensteht, der zufolge Leiharbeit kein Dauerzustand sondern nur „vorübergehend“ sein darf (Artikel 1 der Richtlinie)?<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung, dass Deutschland mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten der Richtlinie diese noch nicht umgesetzt hat, und wann gedenkt sie, die Richtlinie umzusetzen?