Anpassungsbedarf bei der Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers gemäß HGB
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung Anpassungsbedarf bzw. sind bereits Maßnahmen geplant im Zusammenhang mit der Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers gemäß § 323 Absatz 2 des Handelsgesetzbuches (HGB), und wenn nein, warum nicht?