Anpassungsbedarf bei der Sicherheit von Menschen mit Behinderungen bei Unglücksfällen, insbesondere Schiffsunglücken
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Anforderungen hinsichtlich der Sicherheit von Menschen mit Behinderungen bei Unglücksfällen, beispielsweise in Tunnels, Hotels, Liften und bei Schiffsunglücken grundsätzlich der kritischen Evaluation und Überarbeitung bedürfen, und wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant, um dem entgegenzuwirken?