Anpassungsbedarf bei der Festbetragsregelung für Hörgeräte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie steht die Bundesregierung zu der Festbetragsregelung für Hörgeräte, nachdem in der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 17. Dezember 2009 (B 3 KR 20/08 R) klargestellt wurde, dass den Betroffenen zum Ausgleich von Hörbehinderungen die nach dem Stand der Medizintechnik bestmögliche Angleichung ans Hörvermögen Gesunder zu gewähren ist, dies jedoch aufgrund der nicht angepassten Festbeträge in vielen Fällen nicht geschieht?