Anpassungen im Veranstaltungsvertragsrecht zu den Gutscheinregelungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung meine Einschätzung, dass angesichts der Situation, dass die CoronaPandemie auf unbestimmte Zeit andauert, die Gutscheine für Veranstaltungen bis Ende 2021 laufen und kaum eingelöst werden können, es Anpassungen im Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht und im Recht der Europäischen Gesellschaft (SE) und der Europäischen Genossenschaft (SCE) geben muss, wie in etwa eine frühere Auszahlungsmöglichkeit für die Ticketinhaberinnen und Ticketinhaber – unabhängig von einer Härtefallkonstellation – oder eine gesetzliche Absicherung für den Fall von Insolvenzen der Veranstalter, und falls nein, warum nicht?