Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes nach Maßgabe des Urteils des EuGH zum Klagrerecht von Umweltverbänden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann und in welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung, die durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 12. Mai 2011 zu den Klagerechten von Umweltverbänden notwendig gewordene Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes umzusetzen, wie es das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in einer Pressemitteilung (Nr. 061/11 Klagerechte von Umweltverbänden erweitert) am 12. Mai 2011 bereits angekündigt hatte?