Anpassung des Regelsystems der gesetzlichen Krankenversicherung an die Bedarfe von schutzbedürftigen Flüchtlingen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um das Regelsystem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf die Bedarfe von schutzbedürftigen Flüchtlingen einzustellen und die Versorgung traumatisierter Flüchtlinge sicherzustellen, die seit Verkürzung der Bezugsdauer nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf 15 Monate in die Zuständigkeit der GKV-finanzierten Krankenversorgung fallen und zugleich die Kosten für Psychotherapie in den spezialisierten psychosozialen Zentren für Flüchtlinge durch die Krankenkassen nicht übernommen werden (vgl. Report Mainz vom 12. Mai 2015)?