Anpassung des öffentlichen Baurechts zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit
Änderung des Baugesetzbuchs und der Energiesparverordnung zur grundsätzlichen unbefristeten Zulassung mobiler Behelfsunterkünfte für Obdachlose und Erleichterung der Nutzungsänderung bereits bestehender Gebäude in Angleichung an die befristeten Regelungen für Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylsuchende