Anpassung des Fundrechts im Zusammenhang mit Fundtieren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung nach der angekündigten Bewertung (Fragen 3 bis 6 auf Bundestagsdrucksache 19/2972) des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2018 (Az. BVerwG 3 C 5.16; 3 C 6.16; 3 C 7.16) eine Notwendigkeit zur Anpassung des Fundrechts insbesondere für die Fälle, in denen Finder die ihnen obliegende Verwahrungspflicht über ein Fundtier auf die Fundbehörde übertragen wollen, indem sie das Fundtier einem privatrechtlich organisierten Tierheim übergeben, ohne dass eine einschränkende Auslegung der Anforderungen der Ablieferung aus Gründen des Tierschutzes geboten ist, und wie möchte die Bundesregierung die Regelung praxistauglich gestalten?