Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Erreichung des 65-Prozent-Ziels
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Zeitpunkt kann die Bundesregierung nennen, ab wann das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entsprechend dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (www.bundesregierung.de/resource/blob/656734/847984/5b8bc235 90d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1, S. 71) für das Ziel von 65 Prozent erneuerbaren Energien im Jahr 2030 angepasst wird (www.pv-magazine.de/2019/11/06/abschaffung-des-52-gigawatt-photovoltalk-deckeis-ja-nur-wann/)? <br /> <br /> Welche konkreten Schritte im Bereich des EEG in Bezug auf regenerative Energien – wie beispielsweise on-/offshore, Solarenergie, Biomasse, Erdwärme – wird es geben, um das 65-Prozent-Ziel zu erreichen (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/erneuerbare-energien.html)?