Anpassung des EK-II-/FK-Zinssatzes an die Zinsentwicklungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann wird der EK-II-/FK-Zinssatz, der in der aktuellen Form der Anreizregulierungsverordnung für Verteilnetzbetreiber (§ 10a Absatz 7 ARegV) bei Neuinvestitionen mit 1,71 Prozent um mehr als 2 Prozent-Punkte unter den aktuellen Refinanzierungskonditionen am Kapitalmarkt liegt, an die Zinsentwicklungen angepasst, und wer ist für die Umsetzung zuständig?