Anpassung des deutschen Bergrechts
Überprüfung und Anpassung an europäisches und deutsches Recht, mehr Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz bei der Umweltverträglichkeitsprüfung für Bergbauvorhaben sowie Ausweitung auf Erdwärme-, Erdöl- und Erdgasgewinnung, Unterrichtung der betroffenen Gemeinden, Beteiligung von Umwelt- und Wasserbehörden, Regelungen zu Raumordnungsplanung, Rückstandsentsorgung, Sicherheitsleistung, Gewässer- und Grundwasserschutz, Bergschadensvermutung auch für Tagebaubetriebe