Anpassung des Bundesreisekostengesetzes an die Preisentwicklungen der vergangenen Jahre
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit hält die Bundesregierung eine Anpassung des Bundesreisekostengesetztes (BRKG) an die Preisentwicklungen der vergangenen Jahre für nötig auch unter dem Gesichtspunkt, dass das BRKG nicht nur für Beschäftigte des Bundes gilt, sondern auch Grundlage für Reisekostenerstattungen für ehrenamtlich Tätige in Vereinen und Verbänden ist, die Förderungen vom Bund erhalten, und bis wann plant die Bundesregierung ggf. eine entsprechende Änderung?