Anpassung des Arbeitszeitgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung noch dieses Jahr das Arbeitszeitgesetz anpassen, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits vor 17 Monaten geurteilt hat (Az. C-55/18), dass nicht nur die Überstunden, sondern die komplette Arbeitszeit dokumentiert werden muss, und meint das EuGH-Urteil nach Ansicht der Bundesregierung die Dokumentation von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit?