Anpassung des § 34 SGB V zur Kostenübernahme einer medikamentösen Rauchentwöhnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, flankierend zur neuen Kampagne der Drogenbeauftragten Daniela Ludwig "Rauchfrei leben", die zum Rauch- ausstieg motivieren soll (www.drogenbeauftragte.de/presse/detail/bundesinitiative-rauchfrei-leben-geht-an-den-start/), eine Initiative zur Anpassung des "Lifestyle-Paragraphen", § 34 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, der die Kostenübernahme einer medikamentösen Rauchentwöhnung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen explizit ausschließt, vorzulegen, und wenn nein, wieso nicht?