Anpassung der Zuschüsse zu den Krankenversicherungsbeiträgen für über 30-jährige Studierende infolge der BAfög-Novelle
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung aufgrund der BAföG-Novelle, mit der die Altersgrenzen für den Bezug von BAföG teilweise erhöht worden sind, eine entsprechende Anpassung bei den Krankenversicherungen, deren Studierendentarife nach wie vor auf das 30. Lebensjahr begrenzt sind, und wenn nein, aus welchen Mitteln sollen über 30-jährige Studierende, die ihren Lebensunterhalt aus BAföG-Leistungen bestreiten, ihren Krankenkassenbeitrag finanzieren?