Anpassung der Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit wird die Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen aus Sicht der Bundesregierung der Situation von Unternehmen gerecht, die in den Monaten unmittelbar vor der Krise aufgrund der Corona-Pandemie sehr stark gewachsen sind und aufgrund dieses Wachstums im Vergleich zu den Monaten April und Mai 2019 einen deutlich niedrigeren Umsatzrückgang für die Monate April und Mai 2020 sowie die Fördermonate belegen können, und inwieweit plant die Bundesregierung diesbezüglich eine Anpassung der Förderrichtlinie, etwa im Rahmen der vom Koalitionsausschuss im August 2020 beschlossenen Verlängerung der Überbrückungshilfe bis zum 31. Dezember 2020?