Anpassung der strafprozessualen Regeln hinsichtlich der Verständigung bzw. informellen Absprache im Strafprozess
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann ist als Reaktion auf die Evaluation ,,Die Praxis der Verständigung im Strafprozess" (www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783748922094/die-praxis-der-verstaendigung-im-strafprozess) mit einer Anpassung der strafprozessualen Regeln hinsichtlich der Verständigung bzw. informellen Absprache im Strafprozess zu rechnen, und wird diese Reaktion die nach meiner Auffassung vorliegende Schieflage der überdurchschnittlichen Häufigkeit von Verständigungen in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren (vgl. Tabellen E.13 bis E.16 auf den Seiten 213 bis 214 der Evaluation) als Ungleichheit im Recht von ärmeren Menschen gegenüber wohlhabenden Menschen angehen?