Anpassung der Sockelbeträge bei der Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer
<span>Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes zur Erhöhung der Sockelbeträge auf 35.000/70.000 Euro (Ledige/Verheiratete)</span>
<span>Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes zur Erhöhung der Sockelbeträge auf 35.000/70.000 Euro (Ledige/Verheiratete)</span>