Anpassung der Pauschalierung der Lohnsteuer bzw. Verpflegungsmehraufwendungen im Baugewerbe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Nach welchen Kriterien wird die Bundesregierung in der 21. Wahlperiode die seit dem 1. Januar 2020 innerhalb Deutschlands geltenden Pauschalierungsmöglichkeiten im Baugewerbe (§ 40 des Einkommensteuergesetzes – EStG – Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen) sowie die Verpflegungsmehraufwendungen (§ 9 EStG – Werbungskosten) anpassen, und ist darüber hinaus grundsätzlich eine indexbasierte Anpassung vorgesehen?