Anpassung der Mindeststellplatzbreite in der Muster-Garagenverordnung
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Inwiefern hat die Bundesregierung die Absicht, die in der Muster-Garagenverordnung (MGarVO) verankerte Mindeststellplatzbreite von nur 2,30 m dem aktuellen Stand der Technik nach den "Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs" (EAR 05) sowie den "Richtlinien für Anlage von Stadtstraßen" (RASt 06) auf 2,50 m Breite anzupassen? </p>