Anpassung der Mindestnetto-Tabelle für den TV-ATZ
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung, da die Nichtanpassung der Mindestnettotabellen, z. B. der Mindestnettobetragstabelle für den TV-ATZ (83 Prozent), für Personen in Altersteilzeit Einkommensverluste von bis zu 100 Euro bedeutet, bereit, Maßnahmen zur Anpassung der Mindestnettotabelle oder zum Ausgleich der Einkommensverluste zu ergreifen, und wenn ja, welche?