Anpassung der Leitsätze zum Zuckergehalt von Limonaden im Lebensmittelbuch
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Verhandlungen über eine „Nationale Strategie zur Reduktion von Zucker, Fetten und Salz in Lebensmitteln“ die Leitsätze des Lebensmittelbuchs, wonach Limonaden ein Zuckergehalt von mehr als 7 Prozent vorgegeben wird, und wird sie sich angesichts des aktuellen Falls (vgl. www.gruenderszene.de/food/lemonaid-limonade-abmahnung-zucker), in dem eine natürlich hergestellte, zuckerarme Limonade im Zuge dieser Leitsätze nicht mehr Limonade genannt werden soll, für eine Anpassung dieser Leitsätze einsetzen?