Anpassung der Freibeträge und Steuerklassen im Schenkung- und Erbschaftsteuergesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, die Freibeträge und Steuerklassen im Schenkung- und Erbschaftsteuergesetz (§§ 15, 16, 19 des Erbschaftsteuerund Schenkungsteuergesetzes) den gewandelten gesellschaftlichen und tatsächlichen Verhältnissen anzupassen, um die finanzielle Souveränität und Solidarität in familiären Vermögensübertragungsverhältnissen, zum Beispiel unter Geschwistern oder zwischen Kindern und Eltern, zu stärken, und wenn nein, warum nicht?