Anpassung der Fahrerlaubnisregelung für barrierearme Bürgerbusse bis 4,25 Tonnen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, in dieser Legislatur die Fahrerlaubnisrichtlinie für sogenannte Bürgerbusse (9-Sitzer), deren Gewicht durch Umbauten zur Reduzierung von Barrieren erhöht ist, so anzupassen, dass diese Fahrzeuge bis einschließlich 4,25 Tonnen mit dem Führerschein der Klasse B geführt werden können?