Anpassung der Entgelte in der Bürgerarbeit an die gestiegenen Lebenshaltungskosten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, konform zur Anhebung der Regelsätze für das Arbeitslosengeld II zum 1. Januar 2013, die Entgelte für Frauen und Männer, welche in der Bürgerarbeit tätig sind, ebenfalls den gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen, und wenn nein, warum nicht?<br /> <br /> Falls ja, ist hierbei das Bundesverwaltungsamt angewiesen, die Träger auf die Möglichkeit einer Entgeltanpassung hinzuweisen, und wenn nein, warum nicht?