Anpassung der einkommensteuerrechtlichen Pausch- und Freibeträge sowie Freigrenzen an die Inflation
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass z. B. der Höchstbetrag für die Geltendmachung von Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben seit 2012 bei 4.000 Euro je Kind liegt, obwohl seitdem elf Jahre vergangen sind, die Inflation in den letzten zwei Jahren kumuliert bei über 15 Prozent lag und der Mindestlohn seitdem schon neunmal um 41 Prozent erhöht wurde, und falls die Bundesregierung beabsichtigen sollte, die einkommensteuerrechtlichen Pausch- und Freibeträge sowie Freigrenzen zeitnah an die Inflation anzupassen, in welchem der anstehenden Gesetzgebungsverfahren soll dies geschehen?