Anpassung der Einkommensgrenzen für die Gewährung von Vermögenswirksamen Leistungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Seit wann hat die Bundesregierung die Einkommensgrenzen für die Gewährung von vermögenswirksamen Leistungen (§ 13 Absatz 1 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes – 5. VermBG) nicht mehr angepasst, und beabsichtigt sie eine Anpassung in dieser Legislaturperiode (bitte begründen)?