Anpassung der AwSV zwecks Erleichterung der Lagerung von Heizöl durch Gewerbebetriebe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass viele Gewerbebetriebe ihre Prozesswärmeerzeugung von Erdgas auf Heizöl umstellen wollen, eine Anpassung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), um die Lagerung von Heizöl kurzfristig zu erleichtern – zum Beispiel durch die Lagerung von Heizöl in Tankfahrzeugen oder den Verzicht auf einen Abfüllplatz – und wenn nein, welche Lösungsansätze verfolgt die Bundesregierung stattdessen?