Anpassung der Arbeitsentgeltgrenze für die geringfügige Beschäftigung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum wird die Arbeitsentgeltgrenze für die geringfügige Beschäftigung (Minijob-Grenze) nicht regelmäßig angepasst bzw. dynamisiert, wie etwa die Beitragsbemessungsgrenzen, die Höhe des Grund- und Kinderfreibetrags, die Höhe der Grundsicherung oder die Höhe des Kindergeldes? <br /> <br /> Wie hoch läge die Arbeitsentgeltgrenze für die geringfügige Beschäftigung (Minijob-Grenze) ab Januar 2019 jeweils, wenn diese von 450 Euro seit 2013 entsprechend der Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze oder von 450 Euro seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns entsprechend dessen Entwicklung stetig angepasst worden wäre?