Anpassung der Anzahl stationärer Hospize und angebotener Plätze an den Versorgungsbedarf
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung die unterschiedliche Anzahl stationärer Hospize in den einzelnen Bundesländern (dokumentiert in Bundes-Hospiz-Anzeiger, Ausgabe 2, 10. Jahrgang 2012, S. 2) im Hinblick auf die Versorgungssituation für sterbende und schwerstkranke Menschen, und inwiefern plant sie, auf diese Unterschiede zu reagieren? <br /> <br /> Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung für Flächenregionen mit geringerer Nachfrage durch die feste Regelung, dass ein stationäres Erwachsenenhospiz mindestens acht Plätze vorhalten muss, und inwieweit beabsichtigt sie, sich hier für eine Änderung der Rahmenvereinbarung durch die Selbstverwaltung einzusetzen?