Anpassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes vom 9. Februar 2000 so anzupassen, dass sie die zahlreichen Änderungen des Tierschutzgesetzes seit dem Jahr 2000, insbesondere im Hinblick auf behördliche Kontrollen, Genehmigungsverfahren bei Tierversuchen, Klärung unklarer Rechtsbegriffe und eine deutschlandweite harmonisierte Durchführung des Gesetzes, berücksichtigt?