Anordnung von streckenbezogenen Verkehrsverboten bzw. -beschränkungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Können die Maßnahmen der angekündigten neuen Rechtsgrundlage zur Anordnung von streckenbezogenen Verkehrsverboten oder -beschränkungen (Antwort zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 19/776) nur für einzelne Straßen, ggf. innerhalb und außerhalb vorhandener Umweltzonen, oder auch für das Gebiet von Umweltzonen insgesamt angeordnet werden, und inwiefern können die streckenbezogenen Maßnahmen auf bestimmte Fahrzeuge, beispielsweise differenziert nach Antriebsarten und/oder Abgasnorm, beschränkt werden, so wie die Bundesregierung es in der Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 18/10191 vertreten hat?