Anordnung von Binnengrenzkontrollen gemäß Schengener Grenzkodex durch das BMI
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Grenzkontrollen nach Artikel 25 oder Artikel 28 Absatz 1 des Schengener Grenzkodex beschlossen, und wenn ja, wann wurden die Mitgliedstaaten nach Artikel 27 darüber informiert, und wenn nein, wieso kündigt die Bundesministerin des Innern und für Heimat zusätzliche Kontrollen an der Grenze zu Polen und Tschechien an, obwohl nur eine Entsendung von Polizisten nach dem Schweizer Modell umgesetzt wird (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/migration-grenzkontrollen-debatte-100.html)?